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   FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11   

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https://dejure.org/2013,23323
FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11 (https://dejure.org/2013,23323)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17.04.2013 - 5 K 813/11 (https://dejure.org/2013,23323)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 17. April 2013 - 5 K 813/11 (https://dejure.org/2013,23323)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwer durch einen die Festsetzung von Einkommensteuer und des Gewerbesteuermessbetrags ersatzlos aufhebenden Bescheid vor dem Hintergrund der Zulässigkeit einer Klage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 6 Abs. 2
    Übertragung auf den Einzelrichter nach anberaumter Senatsverhandlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übertragung auf den Einzelrichter nach anberaumter Senatsverhandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 08.07.1998 - I R 23/97

    Klagebegehren bei Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Grundsätzlich nicht ausreichend sind die Ankündigung eines Sachvortrags, die Ankündigung einer nachzureichenden Steuererklärung, der allgemeine Hinweis, die Besteuerungsgrundlagen seien zu hoch geschätzt worden, oder der Antrag auf "Aufhebung" eines Schätzungsbescheides, wenn der Sache nach erkennbar und typischerweise eine Herabsetzung der Steuer nach Maßgabe von noch abzugebenden Steuererklärungen begehrt wird (BFH-Urteil vom 08.07.1998 I R 23/97, BStBl II 1998, 628).
  • BFH, 17.01.2002 - VI B 114/01

    Bezeichnung des Gegenstandes des Klagebegehrens durch Antrag auf Aufhebung eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; vom 17.01.2002 VI B 114/01, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 26.03.2012 - I B 109/11

    Unzulässige Entscheidung durch den Einzelrichter

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Unter den gegebenen Umständen des Streitfalls führte die Übertragung auf den Einzelrichter somit zu einer nennenswerten Entlastung des Senats und zu einer spürbaren Verfahrensbeschleunigung (vgl. BFH- Beschluss vom 26.03.2012 I B 109/11, BFH/NV 2012, 1162).
  • BFH, 14.06.2000 - X R 18/99

    Bezeichnung des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Bei der Auslegung einer Klage sind sämtliche dem Finanzgericht und der Finanzbehörde erkennbaren Umstände tatsächlicher und rechtlicher Art einschließlich der dem Gericht vorliegenden Akten zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 14.06.2000 X R 18/99, BFH/NV 2001, 170, m.w.N.).
  • BFH, 30.04.2001 - VII B 325/00

    Bezeichnung des Klagebegehrens; Verfahrensfehler

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Entscheidend ist, ob das Gericht durch die Angaben des Klägers in die Lage versetzt wird, zu erkennen, worin die den Kläger treffende Rechtsverletzung nach dessen Ansicht liegt (BFH-Beschlüsse vom 30.04.2001 VII B 325/00, BFH/NV 2001, 1227; vom 17.01.2002 VI B 114/01, BStBl II 2002, 306).
  • BFH, 20.09.2002 - IV B 198/01

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens; Nichtigkeit eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Der Gegenstand des Klagebegehrens kann auch im Wege der Auslegung und unter Rückgriff auf die Steuerakten festgestellt werden (BFH-Beschluss vom 20.09.2002 IV B 198/01, BFH/NV 2003, 190, m.w.N.).
  • BFH, 23.10.2008 - X B 138/08

    Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 17.04.2013 - 5 K 813/11
    Das Klagebegehren ist auch dann nicht ausreichend bezeichnet, wenn vorgetragen wird, dass der Steuerbescheid in verschiedenen (nicht näher bezeichneten) Positionen unrichtig sei (BFH-Beschluss vom 23.10.2008 X B 138/08, n.v.).
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